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  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BNE-RdErl - BNE als Aufgabe der gesamten Schulgemeinschaft

Bibliographie

Titel
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
BNE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

BNE lässt sich in ihren verschiedenen Bereichen und als ganzheitlicher Ansatz sowohl im Unterricht als auch in Projekten sowie im Schulleben verankern und stellt eine wichtige Säule der Schulprogrammarbeit und der Leitbildentwicklung dar.

In enger Wechselwirkung mit gesellschaftspolitischen Entwicklungen ist BNE als Aufgabe zur qualitativen Weiterentwicklung von Schulen in den Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmens Schulqualität für allgemein bildende Schulen und im Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen in Niedersachsen enthalten und stellt somit einen wichtigen Aspekt der Schulentwicklung dar.

Schulentwicklung im Sinne von BNE ist Aufgabe aller an Schulentwicklung Beteiligten unter Einbindung des Ganztagsangebots und wird durch externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner unterstützt.

Die strukturelle Verankerung von BNE im Unterricht sowie in den außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten kann besonders gewinnbringend umgesetzt werden, wenn

  • die Auswahl von Themen im besonderen Maße relevante Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler aufgreift,

  • die Auseinandersetzung im Unterricht ökologische, ökonomische, soziale, kulturelle, politische sowie ethische und religiöse Dimensionen miteinander verbindet,

  • überfachlich vernetztes Wissen und Haltungen erworben und reflektiert werden,

  • eigenverantwortliche und partizipative Lernprozesse Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglichen,

  • Organisationsformen und Lernformate etabliert sind, die selbstbestimmtes Lernen und individuelle Lernwege begünstigen.

Darüber hinaus umfasst BNE u. a.

  • Netzwerke, Kooperationen, Partnerschaften und Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und außerschulischen Bildungsanbietern,

  • soziale Arbeit in schulischer Verantwortung,

  • schulische Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller am Schulleben Beteiligten, demokratische Aufgabenverteilung und Kooperation der Akteurinnen und Akteure,

  • Schulleben und unterrichtsergänzende Angebote,

  • Steuerung und Management,

  • Qualitätszirkel im allgemein bildenden Bereich und ein verbindliches Qualitätsmanagement im berufsbildenden Bereich im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses,

  • die Kooperation mit Ausbildungsbetrieben als Partnerinnen und Partner der berufsbildenden Schulen im dualen System sowie

  • die Einbindung der Ergebnisse der Modellversuche der Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung vom Bundesinstitut für Berufsbildung.

In der Kooperation mit dem Schulträger kann die nachhaltige Entwicklung auch in die bauliche Gestaltung und die Ausstattung der Schule sowie in die nachhaltige Bewirtschaftung der Schule hineinwirken. Schülerinnen und Schüler können diese Prozesse partizipativ mitgestalten und Nachhaltigkeit als Element ihres schulischen Alltags erleben.

Die Schulleitung benennt eine Lehrkraft als BNE-Ansprechpartnerin oder BNE-Ansprechpartner. Die BNE-Ansprechpartnerin oder der BNE-Ansprechpartner unterstützt die Schulleitung, die zur Auseinandersetzung mit BNE anregt und den Prozess strukturiert und steuert. Es können auch mehrere Schulen eine gemeinsame BNE-Ansprechpartnerin oder einen BNE-Ansprechpartner benennen. Anregungen und Unterstützung zur Umsetzung finden Schulen in der Übersicht zur Schulentwicklung BNE (s. Anhang).

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 1. März 2021 (SVBl. S. 110)