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  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 BNE-RdErl - Prozesssteuerung

Bibliographie

Titel
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
BNE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Steuerung des Transferprozesses zum BNE-Erlass erfolgt grundsätzlich durch die Schulbehörden und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

a) Beratungs- und Unterstützungssystem der nachgeordneten Schulbehörden

Die nachgeordneten Schulbehörden bieten für die Verankerung von BNE Beratung und Unterstützung für Schulen und Studienseminare, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte und das nicht lehrende Personal an.

Die BNE-Prozesse in den nachgeordneten Schulbehörden werden durch vier Fachdezernentinnen und Fachdezernenten in den jeweiligen nachgeordneten Schulbehörden gesteuert. Sie werden durch je eine Fachberaterin oder einen Fachberater BNE unterstützt.

Die Fachberaterinnen und Fachberater BNE entwickeln bedarfsgerechte Angebote zur Unterstützung der allgemein bildendenden und der berufsbildenden Schulen im Sinne einer BNE-unterstützenden Schul- und Unterrichtsentwicklung und führen diese durch. Dabei beraten sie die Schulen sowohl in der Schulprogrammarbeit, in der Verankerung von BNE in den schuleigenen Arbeitsplänen, in der Gestaltung fächerverbindender bzw. fachübergreifender Unterrichtssettings und auch in der Umsetzung von Projekten. Sie unterstützen die Schulen dabei, Gestaltungsspielräume zu entdecken und auszuschöpfen sowie Peer-Learning-Formate zu befördern. Sie fördern die Vernetzung von Schulen untereinander sowie mit außerschulischen Lernorten und weiteren Akteurinnen und Akteuren der BNE in der Zivilgesellschaft. Sie berücksichtigen bei der Beratung im besonderen Maße eine diversitätsreflexive Unterrichtsentwicklung, die die Fähigkeiten zum vorausschauenden Denken und interdisziplinären Arbeiten, Partizipation, Perspektivübernahme, Eigenverantwortung, Selbstwirksamkeit, Solidarität und die Reflexion des eigenen Lebensstils fordert und stärkt. In den berufsbildenden Schulen werden diese Aspekte der Unterrichtsentwicklung immer in den Kontext der Handlungs- und Kompetenzorientierung gestellt. Im berufsbildenden Bereich wird der BNE-Prozess von allen Fachberaterinnen und Fachberatern unterstützt, im Zusammenwirken mit den Fachberatungen BNE über Lernsituationen umgesetzt und in schulische Curricula implementiert.

b) Modellprojekt "Zukunftsschule"

Um Schulen bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer Ansätze im Sinne des Erlasses zu unterstützen, wird ab dem Schuljahr 2021/22 das Modellprojekt "Zukunftsschule" umgesetzt. BNE und Demokratiebildung stellen dabei wichtige Säulen der Schulentwicklungsprozesse dar. Schulen aller Schulformen können sich beteiligen. Die detaillierten Rahmenbedingungen wurden im Schulverwaltungsblatt 2/2021 veröffentlicht.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 1. März 2021 (SVBl. S. 110)