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  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 BNE-RdErl - Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteurinnen und Akteuren

Bibliographie

Titel
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
BNE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Umsetzung von BNE geht mit einer Öffnung von Schule einher. Lernen findet nicht nur im Schulgebäude statt, sondern reicht von der Arbeit mit außerschulischen Lernorten, im kommunalen Raum bis hin zur Zusammenarbeit mit internationalen Partnerinnen und Partnern. Auf diese Weise können Inhalte, Aufgaben, Frage- bzw. Problemstellungen besser veranschaulicht und durchdrungen sowie Gestaltungskompetenzen gestärkt werden. Zudem werden im Rahmen der Gestaltung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten Kooperationen mit außerschulischen Expertinnen und Experten eingegangen. Darüber hinaus nutzen Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte die Beratung und Unterstützung durch außerschulische Expertise.

a) Anerkannte außerschulische Lernstandorte BNE

Die vom Niedersächsischen Kultusministerium auf der Grundlage von Qualitätskriterien anerkannten außerschulischen Lernstandorte BNE unterstützen Schulen bei der Umsetzung von BNE durch Angebote vor Ort sowie Kooperationen, die in die Schulen hineinwirken. Darüber hinaus bieten sie zum Teil sowohl analoge als auch digitale Materialien und Formate an, die anschlussfähig an die Arbeit an den Schulen sind.

Die an vielen Lernstandorten BNE wirkenden Lehrkräfte unterstützen den Lernstandort in der Umsetzung und Weiterentwicklung didaktischer Konzepte und entsprechender pädagogischer Arrangements am Lernstandort und tragen damit zur Fortentwicklung des Lernstandortes bei. Sie orientieren sich an den Kerncurricula, Rahmenrichtlinien bzw. Rahmenlehrplänen der jeweiligen Schulform. Durch die Zusammenarbeit mit Schulen stellen sie sicher, dass die Erfahrungen am Lernstandort in den Unterricht und das Schulleben wirken.

b) Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure

In Niedersachsen bestehen vielfältige Angebote von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, die Schulen durch ihre außerschulische Expertise und Kompetenz bereichern können - z. B. im Unterricht, in außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten sowie in Projekten bzw. in Form von langfristiger Zusammenarbeit.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 1. März 2021 (SVBl. S. 110)