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  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BNE-RdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
BNE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Ziel des vorliegenden Erlasses ist es, dazu beizutragen, in Schulen ein explizites Verständnis von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu entwickeln, BNE systemisch in Unterricht und Schulkultur zu verankern und qualitativ weiterzuentwickeln.

BNE ist ein weltweites zukunftsorientiertes Bildungskonzept. Ziel ist die Befähigung und Stärkung von Lernenden in der globalisierten und sich permanent verändernden Welt, um mündige, selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Handlungsentscheidungen treffen zu können.

In Niedersachsen erfüllen die allgemein bildenden und die berufsbildenden Schulen den Bildungsauftrag nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Anregungen und Unterstützung zur Umsetzung finden Schulen in der erlassbegleitenden Übersicht zur Schulentwicklung BNE (s. Anhang).

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 1. März 2021 (SVBl. S. 110)