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Anlage 3 KOVerm - Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 1

Bibliographie

Titel
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
Amtliche Abkürzung
KOVerm
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

(zu § 2 Abs. 1 Satz 2)

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr.GegenstandHöhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
123
1Geobasisdaten des ALKIS
1.1Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters
(Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10)
65 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6
1.2Abgabe einer präsentationsaufbereiteten Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.3(weggefallen)
1.4Zuschlag zu den Nrn. 1.1 oder 1.2 für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für
1.4.1spezielle Aufbereitung als Präsentation 1 : 5 000, 1 : 2 500 oder 1 : 10 00020 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6
1.4.2besonderen Inhaltnach Zeitaufwand
1.5Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
1.5.1ALKIS-Datensätze10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 oder 6.1
zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
1.5.2Hauskoordinaten oder Hausumringe10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 oder 6.2
zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
1.5.3AP2.5-, AK5- oder AP10-Rasterdaten30 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5
zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
Anmerkung zu den Nrn. 1.5.1 bis 1.5.3:
Die Mindestgebühr ist bei Bereitstellung nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.3 nur einmal zu erheben.
1.5.4Zuschlag zu Nr. 1.5.1 oder 1.5.3 für die Aufbereitung der Datennach Zeitaufwand
2Geobasisdaten des ATKIS
2.1Abgabe von Topographischen Karten oder Übersichtskartennach Nr. 3.1 oder 3.2
2.2Abgabe von Luftbildern oder DOP auf beschichtetem Spezialpapiernach Nr. 3.3
2.3Abgabe von digitalen Luftbildern, nicht orientiert, im Datenformat TIFFnach Nr. 3.4.8
2.4Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten (DGM, DOM, DTK, orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten) 30 % der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7 und 9
zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
3Geobasisdaten des AFIS
3.1Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben65 % der Gebühr nach Nr. 4.1
3.2Abgabe von digitalen AFIS-Daten30 % der Gebühr nach Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
4Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste
4.1Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahrnach Nr. 5.1
4.2Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
4.2.1Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10)10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6
4.2.2Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab10 % der Gebühr nach Nr. 2.2
4.2.3Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 7,5 ha Landschaftsfläche im Datenformat DXF40 % der Gebühr nach Nr. 5.2.3
4.2.4Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung,
je abgerufenem Nachweis
4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
4.3Abruf von AFIS-Präsentationsausgaben über das Auskunftssystem Festpunkte10 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.4Abruf von Geobasisdaten über Geodatendienste
4.4.1WMS oder WMTS für ALKIS-Datensätze, AP2.5, AK5, AP10, DTK25, DTK50, DTK10070 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.2Zuschlag zu Nr. 4.4.1 für ALKIS-Datensätze mit thematischen Informationen (Get-Feature-Info)
4.4.2.1ohne Eigentumsangaben35 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.2.2mit Eigentumsangaben70 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.3WCS für
4.4.3.1ALKIS-Rasterdaten nach Tabelle 1, Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.530 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr
4.4.3.2ATKIS-Daten nach Tabelle 2, Nr. 2 oder 330 % der nach Tabelle 2 Nr. 2 oder 3 zu bemessenden Gebühr
4.4.4WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
5Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters,
Abgabe von Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
50 % der Gebühr nach den Nrn. 7.1 bis 7.3 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.4
6Zuschlag für die Erlaubnis zur Mehrfachverwendung bereitgestellter Daten des amtlichen Vermessungswesens,
je Behörde des Landes, kommunale Körperschaft, Wasser- und Bodenverband, Jagdgenossenschaft oder andere Stelle nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG
30 % der Höhe des zu erstattenden Aufwandes nach Nr. 1.5, 2.4, 3.2, 4.4.3 oder 4.4.4 dieser Anlage