Abschnitt 7 HVS-JARL 2020-RdErl - Sonstige Übertragungen
Bibliographie
- Titel
- Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
- Redaktionelle Abkürzung
- HVS-JARL 2020-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Nach Abschluss der Bücher werden außerdem automatisch übertragen
- a)
nicht aufgelöste Festlegungen,
- b)
nicht abgewickelte Verwahrungen und Vorschüsse,
- c)
Bestände der Sammelverwahrungen und -vorschüsse,
- d)
nicht abgerechnete Abschlagsauszahlungen,
- e)
Bestände der Abrechnungskonten,
- f)
Bestände der Forderungsvermögensbuchführung (Darlehenskonten),
- g)
Bestände der Sondervermögen,
- h)
Bestände der Nebenverwaltungen und
- i)
Bestände der Sonderhaushalte.
Der Zeitpunkt, ab dem die übertragenen Daten zur Verfügung stehen, wird gesondert (ggf. als Bildschirmmeldung) bekannt gegeben.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)