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  • ab 23.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 HVS-JARL 2020-RdErl - Sonstige Übertragungen

Bibliographie

Titel
Automatisiertes Haushaltsvollzugssystem (HVS); Jahresabschlussrichtlinie 2020
Redaktionelle Abkürzung
HVS-JARL 2020-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Nach Abschluss der Bücher werden außerdem automatisch übertragen

  1. a)

    nicht aufgelöste Festlegungen,

  2. b)

    nicht abgewickelte Verwahrungen und Vorschüsse,

  3. c)

    Bestände der Sammelverwahrungen und -vorschüsse,

  4. d)

    nicht abgerechnete Abschlagsauszahlungen,

  5. e)

    Bestände der Abrechnungskonten,

  6. f)

    Bestände der Forderungsvermögensbuchführung (Darlehenskonten),

  7. g)

    Bestände der Sondervermögen,

  8. h)

    Bestände der Nebenverwaltungen und

  9. i)

    Bestände der Sonderhaushalte.

Der Zeitpunkt, ab dem die übertragenen Daten zur Verfügung stehen, wird gesondert (ggf. als Bildschirmmeldung) bekannt gegeben.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 23. September 2020 (Nds. MBl. S. 944)