§ 36 APVO-AD-VerwD - Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-VerwD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AD-VerwD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1Mit dem Erwerb der Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird auch die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste erworben. 2Sie eröffnet den Zugang für das zweite Einstiegsamt.