§ 35 APVO-AD-VerwD - Regelungen der Hochschule
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-VerwD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AD-VerwD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die Regelung der Einzelheiten zum Inhalt und Ablauf des Studiums sowie zu den Prüfungen, insbesondere
- 1.
die Lehrinhalte der Module und Teilmodule,
- 2.
die Anzahl der Leistungspunkte für jedes Modul und jedes Teilmodul sowie die Gewichtung der Module für die Gesamtnote der Bachelorprüfung,
- 3.
die Abschnitte und die Durchführung der berufspraktischen Studienzeiten,
- 4.
die Form und die Gegenstände der Prüfungen sowie die Anzahl der Prüfungen in den Modulen und
- 5.
das Prüfungsverfahren, insbesondere die Organisation und der Ablauf der Prüfungen, die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Folgen von Ordnungsverstößen,
bleiben der Hochschule vorbehalten.