§ 18 AVO - Sek I - Abschlüsse an der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
(1) Den Abschluß der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erwirbt, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat.
(2) Den Hauptschulabschluß erwirbt nach Besuch einer besonderen 10. Klasse zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat.