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  • ab 24.05.2017 (aktuelle Fassung)

§ 11 NLMChemG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" (NLMChemG) 
Amtliche Abkürzung
NLMChemG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Lebensmittelchemiker" vom 27. Juni 1977 (Nds. GVBl. S. 203) außer Kraft.

Hannover, den 16. Mai 2017

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l