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  • ab 24.05.2017 (aktuelle Fassung)

§ 7 NLMChemG - Zuständige Behörde

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" (NLMChemG) 
Amtliche Abkürzung
NLMChemG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

Zuständige Behörde für die Ausführung dieses Gesetzes ist das für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Ministerium.