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  • ab 09.07.1991 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 GleichBFMRs - 3. Umformulierung von Vorschriften

Bibliographie

Titel
Beschluß des Landesministeriums über Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache
Redaktionelle Abkürzung
GleichBFMRs,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
14000000011001

Durch Parallelformulierungen werden Vorschriften nicht unerheblich länger, komplizierter und schwerer verständlich. Deshalb sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Regelungen durch Umformulierung so knapp, klar, verständlich und sprachlich einwandfrei wie möglich zu halten.

Folgende Möglichkeiten kommen zum Beispiel in Betracht:

  • Personenbezeichnungen weniger oft wiederholen als bislang,

  • Passivkonstruktionen verwenden,

  • auf parallele Possessivpronomen verzichten,

  • Relativsätze mit einer Personenbezeichnung als Bezugswort vermeiden,

  • Satzkonstruktionen mit dem verallgemeinernden Relativpronomen "wer" benutzen,

  • geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen verwenden,

  • substantivierte Partizipien und Adjektive als Personenbezeichnungen benutzen, insbesondere im Plural,

  • Personenbezeichnungen umschreiben,

  • Sätze oder Satzteile umstellen.

Umformulierungen können den Stil schwerfälliger und die Aussage weniger anschaulich machen. Die Vor- und Nachteile einer Parallelverwendung und einer Umformulierung sind deshalb jeweils im Einzelfall gegeneinander abzuwägen. Es ist sorgfältig darauf zu achten, daß nicht unbeabsichtigt Sinnveränderungen oder Unklarheiten entstehen.