Abschnitt 1 GleichBFMRs - 1. Benennung beider Geschlechter, sprachliche Form
Bibliographie
- Titel
- Beschluß des Landesministeriums über Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache
- Redaktionelle Abkürzung
- GleichBFMRs,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 14000000011001
In der Rechtssprache sollen im Regelfall beide Geschlechter benannt werden. Das gilt für Rechtsvorschriften ebenso wie für Verwaltungsvorschriften.
Zur Benennung beider Geschlechter werden nur voll ausgeschriebene Parallelformulierungen verwendet.
Die Bezeichnungen für Frauen und Männer werden durch "und" oder "oder" verbunden. Das Wort "beziehungsweise" und die Zusammenstellung "und/oder" sollen nicht benutzt werden.
Die weibliche Bezeichnung wird der männlichen vorangestellt.
Beispiel: die Studentin oder der Student