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  • ab 09.07.1991 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 GleichBFMRs - 5. Sonstige Fragen

Bibliographie

Titel
Beschluß des Landesministeriums über Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache
Redaktionelle Abkürzung
GleichBFMRs,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
14000000011001

5.1
Die übereinstimmende Verwendung von Personenbezeichnungen ist nur innerhalb desselben Regelungswerks erforderlich. Zusammenhänge zwischen verschiedenen Regelungswerken (Gesetz - Verordnung; Bundesgesetz - Ausführungsgesetz des Landes; Rechtsvorschrift - Verwaltungsvorschrift) hindern grundsätzlich nicht, Personenbezeichnungen in dem einen Regelungswerk umzustellen, wenn das in einem anderen noch nicht geschehen ist.

5.2
Bei Vorschriften, die bundeseinheitlich mit übereinstimmendem Text erlassen werden, scheidet eine Umstellung schon im Hinblick auf erforderliche Umformulierungen aus. Allerdings sollte versucht werden zu erreichen, daß bei der Abfassung bundeseinheitlicher Vorschriften beide Geschlechter benannt werden.