Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.04.1994, Az.: 2 M 130/94
Entlassung; Beamter auf Lebenszeit; Ohne Einverständnis; Richter auf Probe; Ernennungsbehörde
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 20.04.1994
- Aktenzeichen
- 2 M 130/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13996
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1994:0420.2M130.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 43 Abs. 3 VwVfG
- § 44 Abs. 1 VwVfG
- § 38 BG ND
- § 14 DRiG
Fundstelle
- OVGE MüLü 44, 492
Amtlicher Leitsatz
Die Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit, die ohne sein Einverständnis aus Anlaß seiner Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe von der Ernennungsbehörde verfügt wird, ist nichtig.