Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.04.1994, Az.: 2 M 130/94

Entlassung; Beamter auf Lebenszeit; Ohne Einverständnis; Richter auf Probe; Ernennungsbehörde

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
20.04.1994
Aktenzeichen
2 M 130/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13996
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1994:0420.2M130.94.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 44, 492

Amtlicher Leitsatz

Die Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit, die ohne sein Einverständnis aus Anlaß seiner Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe von der Ernennungsbehörde verfügt wird, ist nichtig.