Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.07.1995, Az.: 3 M 7182/94
Planfeststellungsbeschluß; Anspruch auf Aufhebung; Fehlen einer Schutzauflage; Ausgewogenheit der Planung; Anspruch auf Planergänzung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 21.07.1995
- Aktenzeichen
- 3 M 7182/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14147
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:0721.3M7182.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 72 VwVfG
- § 110 WasG ND
- § 19 Abs. 1 WaStrG
Fundstellen
- NdsVBl 1996, 65
- RdL 1996, 83
- UPR 1996, 120
Amtlicher Leitsatz
Zu einem Anspruch auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses führt das Fehlen einer Schutzauflage nur dann, wenn es für die Planungsentscheidung von so großem Gewicht ist, daß dadurch die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wird. Trifft dies nicht zu, besteht nur ein Anspruch auf eine Planergänzung.