Abschnitt 4 StVorBeschl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Stellenvorbehalts nach § 10 SVG
- Redaktionelle Abkürzung
- StVorBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 52000
4.
Dieser Beschl. tritt am 30.10.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugsbeschluss außer Kraft.
- Nds. MBl. Nr. 40/2012 S. 930