Abschnitt 9 JMA-AV 2018 - Öffentlichkeitsarbeit
Bibliographie
- Titel
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Justiz
- Redaktionelle Abkürzung
- JMA-AV 2018,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22610
9.1 Die Pressesprecherinnen und Pressesprecher leisten regionale Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Einzugsgebiet. Vor allem gerichtliche Entscheidungen, die das alltägliche Lebensumfeld betreffen, können als Orientierungshilfe dienen und sind deshalb besonders zur Veröffentlichung in den Medien geeignet.
9.2 Die Pressestellen und Behördenleitungen sorgen für die Weiterleitung und Verteilung von Informationsmaterial der niedersächsischen Justiz an die Öffentlichkeit.