Abschnitt 1 JMA-AV 2018 - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Justiz
- Redaktionelle Abkürzung
- JMA-AV 2018,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22610
Für die Auskunftsverpflichtungen der Justizbehörden gegenüber Presse, Hörfunk und Fernsehen, elektronischen und anderen Massenmedien, nachfolgend zusammenfassend als "Medien" bezeichnet, und die Möglichkeiten der Auskunftsverweigerung gelten § 4 NPresseG und die Regelungen dieser AV.