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  • ab 01.08.2010 (aktuelle Fassung)

§ 20 APVO-Lehr - Niederschrift

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr)
Amtliche Abkürzung
APVO-Lehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Über den Prüfungsunterricht, die mündliche Prüfung und die Bekanntgabe der Gesamtnote der Staatsprüfung ist eine Niederschrift anzufertigen.