Abschnitt 17 VGO - Zugangsgespräch
Bibliographie
- Titel
- Vollzugsgeschäftsordnung (VGO)
- Amtliche Abkürzung
- VGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34300
Zur Durchführung des Zugangsgesprächs sind die hierzu bestimmten Bediensteten über jede Erstaufnahme und über jede sich an eine Verlegung anschließende Aufnahme alsbald zu unterrichten. Das Ergebnis des Zugangsgesprächs ist in der Gefangenenpersonalakte zu vermerken.