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  • ab 19.04.1983 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 VV-BBauG - Andere Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen Technischer Regeln, Empfehlungen und Hinweise zum Bundesbaugesetz

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Bundesbaugesetz (VV-BBauG)
Amtliche Abkürzung
VV-BBauG
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21074000000001

6.1
Neben diesen Verwaltungsvorschriften sind nur die nachstehenden Verwaltungsvorschriften bei der Anwendung des Bundesbaugesetzes zu beachten:

6.1.1
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Gesetz über Spielplätze (AB NSpPG), RdErl. vom 3.5.1974 (Nds. MBl. S. 1064 - GültL 391/89);

6.1.2
Wertermittlungsrichtlinien 1976 (WertR 76); Anhang zum Gem. RdErl. des MW, MF, MI und MS vom 14.9.1976 (Nds. MBl. S. 1699 - GültL MW 151/508), geändert durch RdErl. des MW vom 29.10.1979 (Nds. MBl. S. 1876 - GültL 151/557) und Gem. RdErl. des MW, MF, MI und MS vom 13.7.1981 (Nds. MBl. S. 693 - GültL 151/577).

6.2
Neben diesen Verwaltungsvorschriften werden erlassen und im Nds. MBl. veröffentlicht:

6.2.1
Bekanntmachungen Technischer Regeln;

bekanntgemachte Technische Regeln sind in gleicher Weise verbindlich wie Verwaltungsvorschriften;

6.2.2
Empfehlungen;

Empfehlungen sind nicht in gleicher Weise verbindlich wie Verwaltungsvorschriften. Von ihnen kann abgewichen werden;

6.2.3
Hinweise;

Hinweise sind ohne Verbindlichkeit.

6.3
Von diesen Verwartungsvorschriften unberührt bleiben Erlasse und Verfügungen der Fachaufsichtsbehörden an die Träger öffentlicher Belange für deren Stellungnahmen nach § 2 Abs. 5.