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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Absch. 85 - 88, Teil X. - Erhaltung baulicher Anlagen
Abschnitt 85 VV-BBauG, Förmliche Festlegung von Erhaltungsgebieten (§ 39h Abs. 1)
Abschnitt 86 VV-BBauG, Zurückstellung von Anträgen auf Abbruch, Umbau oder Änderung baulicher Anlagen (§ 39h Abs. 2)
Abschnitt 87 VV-BBauG, Genehmigung von Anträgen auf Abbruch, Umbau oder Änderung baulicher Anlagen (§ 39h Abs. 3, 4, 5, 7 und 8)
Abschnitt 88 VV-BBauG, Übernahmeanspruch, Enteignung (§ 39h Abs. 6; § 85 Abs. 1 Nr. 5)