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  • ab 01.07.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 JWS/PACE-FördErl - Scoring Jugendwerkstätten

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren
Redaktionelle Abkürzung
JWS/PACE-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133
Nr.QualitätskriteriumMindestpunktzahl
(Nur, wenn diese Punktzahl in dem jeweiligen Bewertungsblock erreicht wurde, ist das Vorhaben förderwürdig. Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss diese blockweise festgelegte Mindestpunktzahl erreicht werden.)
Maximalpunktzahl
(Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterium maximal erreicht werden.)
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien5570
A)Ausgangslage und Ziele
  • räumlicher Einzugsbereich der Jugendwerkstatt

  • Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit

  • Anzahl junger erwerbsfähiger Leistungsbezieher SGB II im Einzugsbereich

  • besonderen strukturelle Herausforderungen im Hinblick auf die Zielgruppe

  • Erreichbarkeit

  • Abstimmung mit dem Träger der örtlichen Jugendhilfe

  • Vernetzung mit den für die Eingliederung junger Menschen relevanten Strukturen und Institutionen

B)Qualität des Umsetzungskonzepts
  • Ziele, Inhalte und Methoden

  • digitale Lern-, Betreuungs- und Beratungskonzepte

  • ganzheitlicher Ansatz und ergänzende Angebote

  • Förderplanung und Potentialanalyse

  • Partizipation und Mitbestimmung der Teilnehmenden

  • betriebliche Erprobungsphasen

  • nachgehende Betreuung

C)Qualität des Projektmanagements
  • bei Trägern mit unterschiedlichen Unterstützungsangeboten: Einbindung des Projekts in die Strukturen des Trägers

  • räumliche, technische und personelle Ausstattung

  • Zugang sowie Sicherstellung der Auslastung der Jugendwerkstatt

  • Evaluation, Qualitätssicherungsverfahren, Erfolgsfeststellung

2.Querschnittsziele2030
Gleichstellung
(z. B. gleichberechtigter Zugang von Frauen und Männern, Qualifizierung von Männern und Frauen in geschlechtsuntypischen Berufsfeldern, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderbetreuung, Kompetenzen des Bildungspersonals in Bezug auf Gleichstellung, Personalauswahl der Fachkräfte; Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen)
35
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
(z. B. Unterstützung benachteiligter Zielgruppen unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen, Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderungen, Kompetenzen des Bildungspersonals in Bezug auf Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Inklusion)
1115
Ökologische Nachhaltigkeit
(Beiträge auf Ebene des Projektträgers und/oder des Projektmanagements zum schonenden Umgang mit Ressourcen, zum Klimawandel und zum Umweltschutz, Maßnahmen zur Wissensvermittlung und/oder Bewusstseinsbildung)
35
Gute Arbeit
(z. B. der Träger ist an einen Tarifvertrag i. S. des TVG gebunden oder nimmt in Arbeitsverträgen Bezug auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien, Beschäftigung von eigenem sozialversicherungspflichtigem Bildungspersonal im Projekt, betriebliche Gesundheitsförderung, Mitbestimmungsmodelle)
35
Insgesamt75100

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erl. vom 9. März 2022 (Nds. MBl. S. 284)