Abschnitt 8 JWS/PACE-FördErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren
- Redaktionelle Abkürzung
- JWS/PACE-FördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
Dieser Erl. tritt am 1. 7. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.
Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 30. 6. 2022 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erl. vom 9. März 2022 (Nds. MBl. S. 284)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Nachrichtlich:
An
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
das Katholische Büro Niedersachsen
die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JAW)
den Landesarbeitskreis Berufsnot junger Menschen Niedersachsen