Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Beschl. v. 23.04.1982, Az.: 3 Sa 10/82

Kündigungsfrist; Gleichheitssatz

Bibliographie

Gericht
LAG Niedersachsen
Datum
23.04.1982
Aktenzeichen
3 Sa 10/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10358
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LAGNI:1982:0423.3SA10.82.0A

Verfahrensgang

nachfolgend
BVerfG 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

Fundstelle

  • AiB 1983, 155

Amtlicher Leitsatz

Unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte sind wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verfassungswidrig, weil unter den heutigen sozialen und ökonomischen Bedingungen ein verfassungsrechtlich plausibler Grund für diese Differenzierung nicht mehr gegeben ist.