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  • ab 01.01.2014 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 DRBefMJAV - IV.

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse
Redaktionelle Abkürzung
DRBefMJAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Das Niedersächsische Justizministerium behält sich vor, Anordnungen zu treffen, die zur gleichmäßigen Personalausstattung der Mittelbehörden erforderlich sind oder die sich aus dem Ergebnis einer zentralen Personalauslese ergeben.