Abschnitt 4 DRBefMJAV - IV.
Bibliographie
- Titel
- Dienstrechtliche Befugnisse
- Redaktionelle Abkürzung
- DRBefMJAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Das Niedersächsische Justizministerium behält sich vor, Anordnungen zu treffen, die zur gleichmäßigen Personalausstattung der Mittelbehörden erforderlich sind oder die sich aus dem Ergebnis einer zentralen Personalauslese ergeben.