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  • ab 23.08.1995 (aktuelle Fassung)

Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß
Redaktionelle Abkürzung
BEStrlSchVBA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000044

Gem. RdErl. d. MU u. d. MW v. 6.7.1995 - 403-40320/8/1 -

Vom 6. Juli 1995 (Nds. MBl. S. 907)

- VORIS 28800 00 00 00 043 -

Bezug:

  • Gem. RdErl. d. MB u. d. MW v. 6.6.1985 (Nds. MBl. S. 615)
    - VORIS 28800 00 00 00 021 -

Über besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen und anderen Quellen ionisierender Strahlen haben die Länder dem Bund unverzüglich nach Bekanntwerden Bericht zu erstatten. Dies dient dazu, die zuständigen Bundesbehörden und im Bedarfsfall die zuständigen Aufsichtsbehörden anderer Länder unverzüglich zu informieren sowie Schutzmaßnahmen und -einrichtungen entsprechend der Erkenntnisse aus einem besonderen Vorkommnis zu veranlassen oder zu verbessern und die Schutzvorschriften fortzuentwickeln.