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  • ab 23.08.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BEStrlSchVBA

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß
Redaktionelle Abkürzung
BEStrlSchVBA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000044

2.
Die Berichterstattung hat die zur Bewertung des besonderen Vorkommnisses notwendigen Daten zu enthalten, insbesondere:

  • Art des Vorkommnisses,

  • Ort, Datum und ggf. Uhrzeit,

  • Ausmaß des besonderen Vorkommnisses (Personen, Sachgüter, Umwelt),

  • sonstige Angaben über das besondere Vorkommnis,

  • Angaben über getroffene Maßnahmen und ggf. über Folgerungen.