Abschnitt 2 BEStrlSchVBA
Bibliographie
- Titel
- Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß
- Redaktionelle Abkürzung
- BEStrlSchVBA,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28800000000044
2.
Die Berichterstattung hat die zur Bewertung des besonderen Vorkommnisses notwendigen
Daten zu enthalten, insbesondere:
Art des Vorkommnisses,
Ort, Datum und ggf. Uhrzeit,
Ausmaß des besonderen Vorkommnisses (Personen, Sachgüter, Umwelt),
sonstige Angaben über das besondere Vorkommnis,
Angaben über getroffene Maßnahmen und ggf. über Folgerungen.