BEStrlSchVBA,NI - Berichterstattung Vollzug StrlSchV Bes Anlass

Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß
Redaktionelle Abkürzung
BEStrlSchVBA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000044

Gem. RdErl. d. MU u. d. MW v. 6.7.1995 - 403-40320/8/1 -

Vom 6. Juli 1995 (Nds. MBl. S. 907)

- VORIS 28800 00 00 00 043 -

Bezug:

  • Gem. RdErl. d. MB u. d. MW v. 6.6.1985 (Nds. MBl. S. 615)
    - VORIS 28800 00 00 00 021 -

Über besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen und anderen Quellen ionisierender Strahlen haben die Länder dem Bund unverzüglich nach Bekanntwerden Bericht zu erstatten. Dies dient dazu, die zuständigen Bundesbehörden und im Bedarfsfall die zuständigen Aufsichtsbehörden anderer Länder unverzüglich zu informieren sowie Schutzmaßnahmen und -einrichtungen entsprechend der Erkenntnisse aus einem besonderen Vorkommnis zu veranlassen oder zu verbessern und die Schutzvorschriften fortzuentwickeln.

Abschnitt 1 BEStrlSchVBA

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß
Redaktionelle Abkürzung
BEStrlSchVBA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000044

1.
Es ist unverzüglich nach Bekanntwerden über besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen und anderen Quellen ionisierender Strahlen zu berichten,

  • bei denen Personen, Sachgüter oder die Umwelt gefährdet oder geschädigt wurden oder

  • die geeignet sind, Personen, Sachgüter oder die Umwelt zu gefährden oder zu schädigen.

Als besondere Vorkommnisse sind insbesondere folgende Ereignisse anzusehen:

  • schwere Körperverletzung oder Tod von Personen,

  • erhebliche Strahlenexposition von Personen,

  • erhebliche Kontamination von Personen oder Bereichen,

  • Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) radioaktiver Stoffe,

  • Fund radioaktiver Stoffe,

  • Mängel oder Versagen sicherheitstechnisch bedeutsamer Funktionen oder Einrichtungen,

  • Emissionen radioaktiver Stoffe oberhalb zulässiger Werte,

  • Einwirkungen von außen (z. B. Brand).

Abschnitt 2 BEStrlSchVBA

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß
Redaktionelle Abkürzung
BEStrlSchVBA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000044

2.
Die Berichterstattung hat die zur Bewertung des besonderen Vorkommnisses notwendigen Daten zu enthalten, insbesondere:

  • Art des Vorkommnisses,

  • Ort, Datum und ggf. Uhrzeit,

  • Ausmaß des besonderen Vorkommnisses (Personen, Sachgüter, Umwelt),

  • sonstige Angaben über das besondere Vorkommnis,

  • Angaben über getroffene Maßnahmen und ggf. über Folgerungen.

Abschnitt 3 BEStrlSchVBA

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß
Redaktionelle Abkürzung
BEStrlSchVBA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000044

3.
Über Darstellungen in den Medien, die Ereignisse i. S. der Nr. 1 zum Inhalt haben oder sonst besondere Vorkommnisse in einen Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen und anderen Quellen ionisierender Strahlen bringen, bitte ich in gleicher Weise zu berichten.

Abschnitt II des Bezugserlasses wird aufgehoben.

An die
Dienststellen der Staatlichen Gewerbeaufsicht,
Dienststellen der Bergverwaltung.