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  • ab 23.08.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BEStrlSchVBA

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Berichterstattung über den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aus besonderem Anlaß
Redaktionelle Abkürzung
BEStrlSchVBA,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000044

3.
Über Darstellungen in den Medien, die Ereignisse i. S. der Nr. 1 zum Inhalt haben oder sonst besondere Vorkommnisse in einen Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen und anderen Quellen ionisierender Strahlen bringen, bitte ich in gleicher Weise zu berichten.

Abschnitt II des Bezugserlasses wird aufgehoben.

An die
Dienststellen der Staatlichen Gewerbeaufsicht,
Dienststellen der Bergverwaltung.