Staatsgerichtshof Niedersachsen
Beschl. v. 07.01.2008, Az.: StGH 3/07

Bibliographie

Gericht
StGH Niedersachsen
Datum
07.01.2008
Aktenzeichen
StGH 3/07
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2008, 55139
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Gründe

Der Antrag auf einstweilige Anordnung vom 19.12.2007 ist darauf gerichtet, die Landesregierung zu verpflichten, die Veröffentlichung, Verbreitung und Verteilung der Publikation „Niedersächsische Landesregierung - Leistungsbilanz 2003 bis 2008“ vor der am 27.01.2008 stattfindenden Wahl zum 16. Niedersächsischen Landtag zu unterlassen. Die Niedersächsische Landesregierung hat die streitbefangenen Dokumente spätestens am 21.12.2007 aus ihrem Internetauftritt entfernt. Hierbei ist unerheblich, ob die Entfernung aus dem Internet planmäßig erfolgte oder nicht. Für eine einstweilige Anordnung ist hiernach kein Raum mehr, denn die begehrte Unterlassung ist bereits durch Herausnahme der Publikation aus dem Internet erfolgt.