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§ 25 NElbtBRG - Befreiungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Für Befreiungen von den Verboten und Geboten dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. § 53 Abs. 1 NNatG sowie § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes gelten entsprechend.