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Anlage 5 NElbtBRG - Lebensräume, Arten sowie Erhaltungsziele in dem im Biosphärenreservat liegenden Teil des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht"

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

(zu § 4 Satz 2 Nr. 5)

I.
Natürliche Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse

  1. 1.

    Natürliche Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG

    Angaben in Klammern gemäß Natura 2000-Code; sofern in Anhang I der Richtlinie unter der gleichen Code-Ziffer Lebensraumtypen oder pflanzensoziologische Einheiten aufgeführt sind, die nicht im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorkommen, sind diese in der nachfolgenden Übersicht nicht mit enthalten.

    1. a)

      Prioritäre natürliche Lebensräume

      Trockene, kalkreiche Sandrasen (6120)

      Artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden (6230)

      Lebende Hochmoore (7110)

      Moorwälder (91D0)

      Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Salicion albae) (91E0)

    2. b)

      Weitere natürliche Lebensräume

      Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (2310)

      Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (2330)

      Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150)

      Flüsse der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und Callitricho-Batrachion (3260)

      Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. (3270)

      Trockene europäische Heiden (4030)

      Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410)

      Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe (6430)

      Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) (6440)

      Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510)

      Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (7120)

      Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)

      Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150)

      Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fage-tum) (9110)

      Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) (9130)

      Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) (9160)

      Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190)

      Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior (Ulmenion minoris) (91F0)

      Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder (91T0)

  2. 2.

    Tierarten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG

    1. a)

      Prioritäre Tierarten

      Wirbellose:

      Eremit (Osmoderma eremita)

    2. b)

      Weitere Tierarten

      Säugetiere:

      Mausohr (Myotis myotis)

      Biber (Castor fiber)

      Fischotter (Lutra lutra)

      Amphibien und Reptilien:

      Kammmolch (Triturus cristatus)

      Rotbauchunke (Bombina bombina)

      Rundmäuler und Fische:

      Bachneunauge (Lampetra planeri)

      Rapfen (Aspius aspius)

      Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

      Steinbeißer (Cobitis taenia)

      Wirbellose:

      Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

      Heldbock (Cerambyx cerdo)

II.
Erhaltungsziele

  1. 1.

    Erhaltung der Fließgewässer- und Auendynamik der Elbe und ihrer Nebenflüsse, insbesondere Erhaltung des Einflusses der Frühjahrs- und Sommerhochwässer, von natürlichen Erosions- und Sedimentationsvorgängen außendeichs sowie der Qualmwasserbildungen binnendeichs

  2. 2.

    Erhaltung von Hartholz-Auenwäldern (91F0), Auenwäldern mit Erle, Esche und Weide (91E0) sowie feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern (9160) unter Aufrechterhaltung periodischer Überflutung, Bewahrung wechselfeuchter bis nasser Standortverhältnisse und Förderung einer natürlichen Verjüngung

  3. 3.

    Erhaltung von Moorwäldern (91D0) unter Erhaltung nasser und nährstoffarmer Standortverhältnisse und Förderung einer natürlichen Verjüngung

  4. 4.

    Erhaltung von bodensauren Eichenwäldern auf Sand (9190), Hainsimsen-Buchenwäldern (9110) und Waldmeister-Buchenwäldern (9130) unter Erhaltung der jeweils charakteristischen Standortverhältnisse und Förderung einer natürlichen Verjüngung

  5. 5.

    Erhaltung von mitteleuropäischen Flechten-Kiefernwäldern (91T0) durch Sicherung und Förderung nährstoffarmer Standortverhältnisse und eine angepasste Flächennutzung

  6. 6.

    Erhaltung von Fließgewässern mit flutender Wasservegetation (3260); Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch Nähr- und Schadstoffe oder wassergebundene Erholungsnutzungen

  7. 7.

    Erhaltung von Flüssen mit Gänsefuß- und Zweizahn-Vegetation auf Schlammbänken (3270) sowie von feuchten Hochstaudenfluren (6430)

  8. 8.

    Erhaltung von natürlichen nährstoffreichen Seen mit Laichkraut- oder Froschbiss-Vegetation (3150); Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch Schadstoffe oder dauerhafte Beseitigung durch Gewässerunterhaltung

  9. 9.

    Erhaltung von lebenden Hochmooren (7110), noch renaturierungsfähigen degradierten Hochmooren (7120), Übergangs- und Schwingrasenmooren (7140) sowie Torfmoor-Schlenken (7150) unter Sicherung und Wiederherstellung naturnaher hydrologischer Bedingungen, Sicherung nährstoffarmer Standortverhältnisse und Vermeidung von Verbuschung

  10. 10.

    Erhaltung von Binnendünen mit Heiden aus Besenheide und Ginster (2310), trockenen Heiden (4030) und Binnendünen mit Magerrasen (2330) unter Bewahrung des Dünenreliefs, Sicherung trockener und nährstoffarmer Standortverhältnisse, einer bei trockenen Heiden angepassten Nutzung oder Pflege und Vermeidung von Verbuschung

  11. 11.

    Erhaltung von artenreichen Borstgras-Rasen (6230) und trockenen, kalkreichen Sandrasen (6120)

  12. 12.

    Erhaltung von Brenndolden-Auenwiesen (6440), mageren Flachland-Mähwiesen (6510) und Pfeifengras-Wiesen (6410) unter Sicherung der jeweiligen charakteristischen Standortverhältnisse und Bewirtschaftungsformen

  13. 13.

    Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen des Bibers und des Fischotters

  14. 14.

    Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen des Mausohrs

  15. 15.

    Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen des Kammmolchs und der Rotbauchunke

  16. 16.

    Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen des Bachneunauges, des Rapfens, des Schlammpeitzgers und des Steinbeißers

  17. 17.

    Erhaltung von Lebensräumen und Sicherung von Vorkommen des Großen Feuerfalters, insbesondere Erhaltung periodisch überstauter Feuchtwiesen mit Gräben, Vorkommen des Großen Flussampfers und extensiver Mähnutzung

  18. 18.

    Erhaltung von Lebensräumen und von Vorkommen des Eremits und des Heldbocks, insbesondere Belassung von alten, besonnten Eichen sowie Altbäumen in der Zerfallsphase