§ 24 NElbtBRG - Bericht der Landesregierung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
- Amtliche Abkürzung
- NElbtBRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag nach Anhörung der in § 2 genannten Landkreise und des Biosphärenreservatsbeirats alle fünf Jahre, erstmals fünf Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, über die Entwicklung des Biosphärenreservats; der Bericht soll insbesondere berücksichtigen
- 1.wesentliche Veränderungen des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der sozio-ökonomischen Lage,
- 2.Hinweise auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur,
- 3.Anregungen aus dem Gebiet zur Fortschreibung der Gebietsgliederung.