Abschnitt 3 HSchÖffFördErl 2021-2027 - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021-2027)
- Redaktionelle Abkürzung
- HSchÖffFördErl 2021-2027,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22200
Zuwendungsempfänger sind niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG und anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem NEBG.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 8. März 2023 (Nds. MBl. S. 211)