Abschnitt 8 HSchÖffFördErl 2021-2027 - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021-2027)
- Redaktionelle Abkürzung
- HSchÖffFördErl 2021-2027,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22200
Dieser Erl. tritt am 8. 3. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu c tritt mit Ablauf des 31. 12. 2023 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 8. März 2023 (Nds. MBl. S. 211)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Nachrichtlich:
An die
niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung
anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Landeshochschulkonferenz
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung