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  • ab 08.03.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 HSchÖffFördErl 2021-2027 - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021-2027)
Redaktionelle Abkürzung
HSchÖffFördErl 2021-2027,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22200

Dieser Erl. tritt am 8. 3. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu c tritt mit Ablauf des 31. 12. 2023 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 8. März 2023 (Nds. MBl. S. 211)

An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Nachrichtlich:
An die
niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung
anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Landeshochschulkonferenz
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung