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  • ab 01.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 GSARdErl - Übergangsvorschriften

Bibliographie

Titel
Die Arbeit in der Grundschule
Redaktionelle Abkürzung
GSARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

10.1 Schulen können mit Genehmigung der obersten Schulbehörde von den Regelungen dieses Erlasses abweichende Modelle erproben.

10.2 Die in Anlage 1 zu Nr. 3.1 (Stundentafel) im Bereich "Sichere Basis" für den ersten Schuljahrgang angegebene Stundenzahl von zwei Stunden sowie die damit verbundene Erhöhung der Schülerinnen- und Schülerpflichtstundenzahl sind erstmalig auf Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2026/2027 den ersten Schuljahrgang besuchen.

In den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 beträgt die Stundenzahl für den Bereich "Sichere Basis" im ersten Schuljahrgang eine Stunde.

10.3 Die in Anlage 1 zu Nr. 3.1 (Stundentafel) im Bereich "Sichere Basis" für den zweiten Schuljahrgang angegebene Stundenzahl von einer Stunde sowie die damit verbundene Erhöhung der Schülerinnen- und Schülerpflichtstundenzahl sind erstmalig auf Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2025/2026 den zweiten Schuljahrgang besuchen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 11 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juli 2024 (SVBl. S. 372)