Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 03.11.1994, Az.: 14 U 174/93
Pkw-Unfall; Betriebsgefahr; Inanspruchnahme des Halters; Arbeitgeber; Übergegangener Anspruch; Anrechnung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 03.11.1994
- Aktenzeichen
- 14 U 174/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 15809
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1994:1103.14U174.93.0A
Rechtsgrundlagen
- § 8a StVG
- § 8 StVG
Fundstellen
- NZV 1996, 114-115 (Volltext mit amtl. LS)
- VRS 1996, 260
- VersR 1996, 1167-1168 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der verletzte Insasse eines Pkw kann, wenn an dem Unfall nur die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge mitgewirkt hat, den Halter des gegnerischen Fahrzeugs auf vollen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber braucht sich bei der Geltendmachung der auf ihn übergegangenen Ansprüche die Betriebsgefahr des den verletzten Insassen befördernden Pkw nicht anrechnen zu lassen.