Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 17.11.1994, Az.: 9 U 91/93

Schmerzensgeld; Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung; Mitverschulden; Schmerzensgeldrente

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
17.11.1994
Aktenzeichen
9 U 91/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 15824
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1994:1117.9U91.93.0A

Fundstellen

  • DfS Nr. 1995/11
  • IBR 1995, 158 (Volltext mit red. LS u. Anm.)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die Geschädigte erhält ein einmaliges Schmerzensgeld i. H. v. 40.000,-- DM sowie den Ersatz künftiger Schäden. Eine Schmerzengeldrente wurde unter Berücksichtigung eines 50 % Mitverschuldens abgelehnt. Aufgrund der Verkehrssicherungspflichtverletzung des Beklagten stürzte die Klägerin in ein offenes Treppenloch, wobei sie sich schwere Verletzungen und Dauerschäden zu zog.