Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 17.11.1994, Az.: 9 U 91/93
Schmerzensgeld; Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung; Mitverschulden; Schmerzensgeldrente
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 17.11.1994
- Aktenzeichen
- 9 U 91/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 15824
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1994:1117.9U91.93.0A
Rechtsgrundlage
- § 847 Abs. 1 BGB
Fundstellen
- DfS Nr. 1995/11
- IBR 1995, 158 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Die Geschädigte erhält ein einmaliges Schmerzensgeld i. H. v. 40.000,-- DM sowie den Ersatz künftiger Schäden. Eine Schmerzengeldrente wurde unter Berücksichtigung eines 50 % Mitverschuldens abgelehnt. Aufgrund der Verkehrssicherungspflichtverletzung des Beklagten stürzte die Klägerin in ein offenes Treppenloch, wobei sie sich schwere Verletzungen und Dauerschäden zu zog.