§ 13 AVO - Sek I - Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
1Den Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. 2Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten und dritten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.