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Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr
(Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG)
Amtliche Abkürzung
NBrandSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 269 - VORIS 21090 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 95) (2)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Aufgaben und Befugnisse, Aufsicht und Meldepflicht
Brandschutz und Hilfeleistung1
Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden2
Aufgaben der Landkreise3
Weitere Aufgaben der Gemeinden mit Berufsfeuerwehr4
Aufgaben des Landes5
Aufsicht6
Meldepflicht7
Zweiter Teil
Feuerwehren
Erster Abschnitt
Allgemeines
Arten der Feuerwehren8
Zweiter Abschnitt
Berufsfeuerwehr
Aufstellung und Auflösung9
Beschäftigte in der Berufsfeuerwehr10
Dritter Abschnitt
Freiwillige Feuerwehr
Aufstellung und Gliederung11
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr12
Kinder- und Jugendfeuerwehren13
Hauptberufliche Wachbereitschaft14
Vierter Abschnitt
Pflichtfeuerwehr
Aufstellung, Verpflichtung zum Dienst und Auflösung15
Fünfter Abschnitt
Werkfeuerwehr
Aufstellung, Berichtspflicht16
Auswärtiger Einsatz17
Übertragung gemeindlicher Aufgaben auf Werkfeuerwehren18
Sechster Abschnitt
Kreisfeuerwehr
Aufgabe und Gliederung19
Siebter Abschnitt
Führungskräfte
Ehrenamtliche Führungskräfte in der Freiwilligen Feuerwehr20
Ehrenamtliche Führungskräfte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr21
Ehrenamtliche Führungskräfte des Landes22
Achter Abschnitt
Einsatzleitung
Leitung von Einsätzen23
Befugnisse der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters24
Dritter Teil
Vorbeugender Brandschutz
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung25
Brandsicherheitswache26
Brandverhütungsschau27
Vierter Teil
Kosten, Entgeltfortzahlung, Schadensersatz und Entschädigung
Kostentragung und Verteilung des Aufkommens der Feuerschutzsteuer28
Gebühren und Auslagen bei Einsätzen und sonstigen Leistungen29
Kostenersatz bei Nachbarschaftshilfe und übergemeindlichen Einsätzen30
Kosten bei Schiffsbrandbekämpfung und Einsätzen in den ursprünglich gemeindefreien Gebieten31
Entgeltfortzahlung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr32
Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr33
Schadensersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr34
Schadensersatz und Entschädigungen für Dritte35
Fünfter Teil
Datenverarbeitung
Allgemeines35a
Verarbeitung personenbezogener Daten aus einsatzbedingter Kommunikation35b
Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern der Feuerwehren sowie Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern 35c
Sechster Teil
Schlussvorschriften
Verordnungsermächtigung36
Ordnungswidrigkeiten37
Anwendung anderer Vorschriften38
Einschränkung von Grundrechten39
(weggefallen)40
(weggefallen)41

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 95):

"Einschränkung von Grundrechten

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst. bb dieses Gesetzes eingeschränkt."