Anlage 1 KurbeitragsVO - Höhe des Kurbeitrags in Euro (1)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Kurbeitrag im Staatsbad Pyrmont
- Redaktionelle Abkürzung
- KurbeitragsVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
A n l a g e
(zu § 4 Abs. 1)
Personen ohne Behinderung und Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 | Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 | ||
---|---|---|---|
1 | Eine Person, die im Erhebungsgebiet weder eine Haupt- noch eine Nebenwohnung hat, zahlt | ||
1.1 | vom 1. bis 42. Tag (2) des Aufenthalts | ||
1.1.1 | je Tag (2) | 3,20 | 2,80 |
1.1.2 | als mitreisende Ehepartnerin oder als mitreisender Ehepartner oder als mitreisende Lebenspartnerin oder als mitreisender Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder als mit mindestens einem Elternteil reisendes volljähriges Kind | ||
neben einer Person, die den Beitrag nach Nummer 1.1.1 zahlt, je Tag (2) | 2,30 | 1,95 | |
1.2 | bei einem Aufenthalt an mehr als 42 Tagen innerhalb eines Jahres | ||
1.2.1 | für ein Jahr (Jahreskurkarte) | 134,40 (3) | 117,60 (3) |
1.2.2 | als mitreisende Ehepartnerin oder als mitreisender Ehepartner oder als mitreisende Lebenspartnerin oder als mitreisender Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder als mit mindestens einem Elternteil reisendes volljähriges Kind | ||
neben einer Person, die den Beitrag nach Nummer 1.2.1 zahlt, für ein Jahr (Jahreskurkarte) | 96,60 (3) | 81,90 (3) | |
2 | Eine Person, die im Erhebungsgebiet eine Nebenwohnung hat, zahlt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts | ||
2.1 | je Kalenderjahr (Jahreskurkarte) | 134,40 (3) | 117,60 (3) |
2.2 | als Ehepartnerin oder Ehepartner oder als Lebenspartnerin oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder als volljähriges Kind | ||
neben einer Person, die den Beitrag nach Nummer 2.1 zahlt, je Kalenderjahr (Jahreskurkarte) | 96,60 (3) | 81,90 (3) |
In den Beträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten.
An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.
An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.
An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.
Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.
Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.
Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.
Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.
Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.
Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.
Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.
Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.