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Anlage 1 KurbeitragsVO - Höhe des Kurbeitrags in Euro (1)

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Kurbeitrag im Staatsbad Pyrmont
Redaktionelle Abkürzung
KurbeitragsVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

A n l a g e
(zu § 4 Abs. 1)

Personen ohne Behinderung und Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
1Eine Person, die im Erhebungsgebiet weder eine Haupt- noch eine Nebenwohnung hat, zahlt
1.1vom 1. bis 42. Tag (2) des Aufenthalts
1.1.1je Tag (2)3,202,80
1.1.2als mitreisende Ehepartnerin oder als mitreisender Ehepartner oder als mitreisende Lebenspartnerin oder als mitreisender Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder als mit mindestens einem Elternteil reisendes volljähriges Kind
neben einer Person, die den Beitrag nach Nummer 1.1.1 zahlt, je Tag (2)2,301,95
1.2bei einem Aufenthalt an mehr als 42 Tagen innerhalb eines Jahres
1.2.1für ein Jahr (Jahreskurkarte)134,40 (3)117,60 (3)
1.2.2als mitreisende Ehepartnerin oder als mitreisender Ehepartner oder als mitreisende Lebenspartnerin oder als mitreisender Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder als mit mindestens einem Elternteil reisendes volljähriges Kind
neben einer Person, die den Beitrag nach Nummer 1.2.1 zahlt, für ein Jahr (Jahreskurkarte)96,60 (3)81,90 (3)
2Eine Person, die im Erhebungsgebiet eine Nebenwohnung hat, zahlt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts
2.1je Kalenderjahr (Jahreskurkarte)134,40 (3)117,60 (3)
2.2als Ehepartnerin oder Ehepartner oder als Lebenspartnerin oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder als volljähriges Kind
neben einer Person, die den Beitrag nach Nummer 2.1 zahlt, je Kalenderjahr (Jahreskurkarte)96,60 (3)81,90 (3)

(1) Amtl. Anm.:

In den Beträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten.

(2) Amtl. Anm.:

An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.

(2) Amtl. Anm.:

An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.

(2) Amtl. Anm.:

An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt.

(3) Amtl. Anm.:

Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.

(3) Amtl. Anm.:

Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.

(3) Amtl. Anm.:

Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.

(3) Amtl. Anm.:

Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.

(3) Amtl. Anm.:

Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.

(3) Amtl. Anm.:

Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.

(3) Amtl. Anm.:

Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.

(3) Amtl. Anm.:

Bereits nach Nummer 1.1 im Geltungszeitraum der Jahreskurkarte gezahlte Kurbeiträge werden auf den Jahresbeitrag angerechnet.