Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO);
Früherkennungsuntersuchungen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen
- Redaktionelle Abkürzung
- NBhVOFrühURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20444
RdErl. d. MF v. 2.1.2012 - 26-03541/0-1 -
Vom 2. Januar 2012 (Nds. MBl. S. 50)
Zuletzt geändert durch RdErl. vom 10. April 2019 (Nds. MBl. S. 756)
- VORIS 20444 -
Gemäß § 38a Abs. 1 NBhVO wird durch diesen RdErl. das Nähere über Art und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen sowie über die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen geregelt.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Gesundheitsuntersuchungen | 1 |
Krebsvorsorge | 2 |
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen | 3 |
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres | 4 |
Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (zahnärztliche Früherkennung) | 5 |
Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen (Jugendgesundheitsuntersuchung) | 6 |
Schlussbestimmung | 7 |