Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO);
Früherkennungsuntersuchungen

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen
Redaktionelle Abkürzung
NBhVOFrühURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

RdErl. d. MF v. 2.1.2012 - 26-03541/0-1 -

Vom 2. Januar 2012 (Nds. MBl. S. 50)

Zuletzt geändert durch RdErl. vom 10. April 2019 (Nds. MBl. S. 756)

- VORIS 20444 -

Gemäß § 38a Abs. 1 NBhVO wird durch diesen RdErl. das Nähere über Art und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen sowie über die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen geregelt.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Gesundheitsuntersuchungen1
Krebsvorsorge2
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen3
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres4
Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (zahnärztliche Früherkennung)5
Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen (Jugendgesundheitsuntersuchung)6
Schlussbestimmung7