Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO);
Früherkennungsuntersuchungen

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen
Redaktionelle Abkürzung
NBhVOFrühURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

RdErl. d. MF v. 2.1.2012 - 26-03541/0-1 -

Vom 2. Januar 2012 (Nds. MBl. S. 50)

Zuletzt geändert durch RdErl. vom 31. August 2016 (Nds. MBl. S. 872)

- VORIS 20444 -

Gemäß § 38a Abs. 1 NBhVO wird durch diesen RdErl. das Nähere über Art und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen sowie über die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen geregelt.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus1
Krebsvorsorge2
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres3
Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (zahnärztliche Früherkennung)4
Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen (Jugendgesundheitsuntersuchung)5
Schlussbestimmung6