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Abschnitt 3 NBhVOFrühURdErl - 3. Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen
Redaktionelle Abkürzung
NBhVOFrühURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Aufwendungen für ein Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen sind für Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres einmalig beihilfefähig und zwar für

  • die ärztliche Aufklärung zum Screening und

  • die sonographische Untersuchung.