Abschnitt 3 NBhVOFrühURdErl - Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen
- Redaktionelle Abkürzung
- NBhVOFrühURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20444
Aufwendungen für ein Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen sind für Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres einmalig beihilfefähig und zwar für
die ärztliche Aufklärung zum Screening und
die sonographische Untersuchung.