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Abschnitt 1 NBhVOFrühURdErl - 1. Gesundheitsuntersuchungen

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen
Redaktionelle Abkürzung
NBhVOFrühURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

1.1
Aufwendungen für ärztliche Maßnahmen zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen sowie zur Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungen) sind für Frauen und Männer ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres einmalig beihilfefähig. Ab Vollendung des 35. Lebensjahres sind Aufwendungen für eine Gesundheitsuntersuchung alle drei Jahre beihilfefähig. Aufwendungen für eine erneute Gesundheitsuntersuchung sind jeweils erst nach Ablauf von zwei auf die vorangegangene Gesundheitsuntersuchung folgenden Kalenderjahren beihilfefähig. Ist die letzte Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2017 durchgeführt worden, sind die Aufwendungen für eine erneute Gesunduntersuchung nach Ablauf des auf die Gesundheitsuntersuchung folgenden Kalenderjahres beihilfefähig.

1.2
Beihilfefähig sind die Aufwendungen für folgende Leistungen der Gesundheitsuntersuchung:

  1. 1.2.1

    Anamnese:

    Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils;

  2. 1.2.2

    Klinische Untersuchung:

    Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus);

  3. 1.2.3

    Laboratoriumsuntersuchungen:

    1. 1.2.3.1

      ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres:

      Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme) bei entsprechendem Risikoprofil, z. B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck:

      • Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride),

      • Nüchternplasmaglucose,

    2. 1.2.3.2

      ab Vollendung des 35. Lebensjahres:

      1. 1.2.3.2.1

        Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme):

        • Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride),

        • Nüchternplasmaglucose,

      2. 1.2.3.2.2

        Untersuchungen aus dem Urin:

        Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit (Harnteststreifen);

  4. 1.2.4

    Impfstatus:

    Überprüfung des Impfstatus;

  5. 1.2.5

    Beratung.