§ 2 NVOZustG - Zeitpunkt des Inkrafttretens von Verordnungen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über Verordnungen und Zuständigkeiten (NVOZustG)
- Amtliche Abkürzung
- NVOZustG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11500
Verordnungen, die eine Vorschrift über ihr Inkrafttreten nicht enthalten, treten mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden sind.