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§ 2 NVOZustG - Zeitpunkt des Inkrafttretens von Verordnungen

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über Verordnungen und Zuständigkeiten (NVOZustG)
Amtliche Abkürzung
NVOZustG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11500

Verordnungen, die eine Vorschrift über ihr Inkrafttreten nicht enthalten, treten mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden sind.