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  • ab 22.03.1995 (aktuelle Fassung)

§ 8 AbwUntersV - Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfallrechts

Bibliographie

Titel
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung
Redaktionelle Abkürzung
AbwUntersV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200030500000

Nach § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfallrechts vom 24. Oktober 1994 (Nds. GVBl. S. 481) wird folgender § 5a eingefügt:

  1. "§ 5a

    Das Landesamt für Ökologie ist zuständig für die Anerkennung nichtstaatlicher Stellen für Wasseruntersuchungen der abfallrechtlichen Überwachung auf Grund des § 44 Abs. 1 NAbfG, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen."