§ 8 AbwUntersV - Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfallrechts
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung
- Redaktionelle Abkürzung
- AbwUntersV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200030500000
Nach § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfallrechts vom 24. Oktober 1994 (Nds. GVBl. S. 481) wird folgender § 5a eingefügt:
"§ 5a
Das Landesamt für Ökologie ist zuständig für die Anerkennung nichtstaatlicher Stellen für Wasseruntersuchungen der abfallrechtlichen Überwachung auf Grund des § 44 Abs. 1 NAbfG, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen."